Aktuelles

Retten wir die Notstandshilfe!

Einladung zur Veranstaltung „Retten wir die Notstandshilfe – sichern wir den sozialen Zusammenhalt“

Wann? Montag, 3. Dezember 14 – 17 Uhr

Wo? im Haus der Begegnung

Die Bundesregierung plant laut Regierungsprogramm und aktuell laut medial kommunizierter Absichten, die Notstandshilfe abzuschaffen. Das kommt einer Einführung von Hartz IV in Österreich gleich. Dies macht uns sehr besorgt, träfe eine solche Maßnahme doch unsere KlientInnen und viele andere Arbeitslose sehr massiv und hätte auch große gesellschaftliche Auswirkungen (starke Erhöhung des Drucks auf Arbeitslose, Ausdehnung des Niedriglohnsektors, vorprogrammierte Vergrößerung der Altersarmut, weil in der Mindestsicherung keine Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden…). Hartz IV hat auch starke atmosphärische Folgen in der Gesellschaft: Menschen im Niedriglohnsektor mit prekären Jobs schielen tendenziell in Richtung Hartz IV-EmpfängerInnen und neiden diesen jeden Euro. Die Menschen werden also gegeneinander stärker ausgespielt und die Solidarität untergraben.

Für das Land Tirol ergäbe sich eine große finanzielle Mehrbelastung, weil es bekanntlich bei der Mindestsicherung mitzahlen muss, während die Notstandshilfe eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist. Dazu kommt die dann steigende Altersarmut (fehlende Versicherungszeiten für die Pension), was sich erst im Laufe der Zeit immer stärker bemerkbar machen wird. Auch hier sind wieder die Gemeinden und das Land belastet.

Ich sende Ihnen eine Studie von Franziska Foissner mit, in der untersucht wurde, wieviel Mehrkosten den Bundesländern, gerechnet am Beispiel des Landes Oberösterreich durch eine Abschaffung der Notstandshilfe erwachsen würden: 69 Mio pro Jahr, das ist eine Steigerung für die Mindestsicherung von 159%! Entsprechende Mehrausgaben würden auch auf das Land Tirol und die Gemeinden zukommen.

Für die Bereitstellung unserer Website verwenden wir Cookies. Mit Ihrer Einwilligung willigen Sie in das Setzen von den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Cookies und in die damit verbundenen Übermittlungen von Daten ein. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft in der Datenschutzerklärung widerrufen werden.